Geöffnet, gelesen, gelöscht: Täglich landen geschäftliche E-Mails auf nimmer Wiedersehen im Müll. Während herkömmliche Briefe von der Poststelle mit Eingangsstempel und Ablage pedantisch umsorgt werden, macht mit E-Mails jeder, was er will. Gesendet und vergessen, empfangen und gelöscht.
Eine systematische E-Mail-Archivierung? Eher Zufall. Doch Vorsicht: Der Gesetzgeber versteht bei Elektronischen Handelsbriefen keinen Spaß mehr. Die Narrenfreiheit für Geschäftspost per E-Mail ist endgültig vorbei. Seit 1.1.2006 ist es amtlich: Handelsbrief ist Handelsbrief, ganz gleich ob Papier oder E-Mail. §147 Abgabenordnung und die §§ 238, 239 und 257 Handelsgesetzbuch lassen keinen Spielraum. Jetzt gilt: E-Mails müssen bis zu zehn Jahre lang archiviert werden revisionssicher, elektronisch und auswertbar. Wer die Augen verschließt spielt mit dem Finanzamt Russisch Roulette.
Referent
Auf dem LinuxTag Chemnitz 2010 erreichte dieser Vortrag 4,78 von 5 Punkten in Struktur und Verständlichkeit und bekam in der Auswertung folgende Teilnehmerkommentare:
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