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23.05.2023 - SLAC 2023

Cybercrime & Cyber­prosecution - Warum die Bekämpfung der digitalen Kriminalität nur gemeinsam gelingen kann.

Ein Vortrag von Markus Hartmann (Generalstaats­anwaltschaft Köln)

Cybercrime bedroht kritische Infrastrukturen, Behörden und Unternehmen. Die Strafverfolgung ist ein wesentlicher Bestandteil einer wirksamen Verteidigungsstrategie. - Gleichwohl scheuen viele Unternehmen den Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden und nutzen die Potentiale einer konstruktiven Zusammenarbeit nicht oder nicht optimal.

Der Vortrag gibt einen Einblick in Aufstellung und Möglichkeiten der Strafverfolger. Anhand aktueller Fallgestaltung aus Ermittlungsverfahren wird ein Überblick über die Bedrohungslage und die Möglichkeiten wirksamen Schutzes gegeben. Gleichzeit wird beleuchtet, wie und innerhalb welcher Grenzen Unternehmen und Strafverfolger kooperieren können. Dabei rücken auch Compliance- und Haftungsfragen für Unternehmens- und IT-Verantwortliche in den Fokus, etwa bei der Zahlung von Ransomware-Lösegeldern für verschlüsselte Daten.

Referent

Markus Hartmann

Markus Hartmann

ist Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln und Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW). Die ZAC NRW führt Cybercrime-Verfahren von herausgehobener Bedeutung. Sie ist darüber hinaus zentrale Ansprechstelle für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus dem Bereich der Cyberkriminalität für Staatsanwaltschaften, Polizei- und sonstige Behörden Nordrhein-Westfalens und anderer Länder sowie des Bundes. Ferner steht sie als Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft zur Verfügung, soweit dies mit ihrer Aufgabe als Strafverfolgungsbehörde vereinbar ist. Die Zentralstelle ist in einer hybriden Behördenstruktur aus Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Köln organisiert. Die Führung operativer Ermittlungsverfahren liegt bei der Staatsanwaltschaft Köln. Die übrigen Aufgaben der Zentral- und Ansprechstelle erfüllt die Generalstaatsanwaltschaft.

Hartmann ist seit 2006 Staatsanwalt. Nach Stationen in der allgemeinen und in der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen, in der er Korruptionsdelikte bearbeitete, ist er seit 2008 für Cybercrime und IuK-Delikte zuständig. Hartmann war Gründungsdezernent der ZAC Köln (Vorläufer der ZAC NRW von 2014-2016) und ist seit Einrichtung der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen im April 2016 deren Leiter.