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18.07.2014 - Pressemitteilung

Spam-Folder und Quarantäne bergen Haftungsrisiken für Unternehmen und Privatpersonen

Landgericht Bonn: Rechtsanwalt haftet mit 90.000 € für ungelesene E-Mail / Spam-Folder und Quarantäne sind nicht im Interesse von Absender und Empfänger / Heinlein ELEMENTS Anti-Spam bietet eine rechtssichere Spamfilterung ohne Haftungsrisiko

Berlin, 18.07.2014 – Wer seinen Spam-Folder nicht regelmäßig zeitnah kontrolliert, ist im Falle einer verloren gegangenen E-Mail zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflich-tet. So entschied das Landgericht Bonn im jetzt veröffentlichten Urteil vom 10. Januar 2014 (Az.: 15 O 189/13). Das Urteil bestätigt die Warnung führender Experten vor dem Haftungs-risiko aus der heutigen Spamfilter-Praxis und hat auch Auswirkungen für Privatpersonen.

Im vorliegenden Fall wurde der ein Rechtsanwalt verpflichtet, seiner Mandantin 90.000 Euro Schadensersatz zahlen, weil er es versäumt hatte, eine E-Mail mit einem vorteilhaften Vergleichsvorschlag der Gegenseite innerhalb der Reaktionsfrist weiterzuleiten.  Die E-Mail war unbemerkt im Spam-Folder des Anwalts hängen geblieben und wurde dort erst nach Fristablauf wiedergefunden.

Experten warnen seit Jahren vor Haftungsrisiko

Sachverständige, wie der Berliner Jurist und E-Mail-Experte Peer Heinlein, warnen schon seit vielen Jahren vor den hohen Haftungsrisiken, die Quarantäne und Spam-Folder für den Empfänger bergen: „Juristisch hat der Absender die E-Mail mit Einlieferung beim Mailserver des Empfängers erfolgreich zugestellt. Wer Quarantäne oder Spam-Folder nicht regelmäßig kontrolliert, muss sich unter Umständen trotzdem Kenntnis der dort verlorenen E-Mails zurechnen lassen“.  Im Prinzip sei die Situation sehr vergleichbar mit einem Empfänger, der seine normale Post ungeöffnet beiseite lege und sich später ebenfalls nicht auf Unkenntnis berufen kann, so Heinlein.
Doch die Situation ist im Alltag noch viel schlimmer, weiß Heinlein: „Viele Nutzer lassen als Spam markierte Nachrichten automatisch ungelesen löschen. Doch das kann nicht zum Risiko und Schaden des Absenders werden, der aus seiner Sicht von einer erfolgreichen Zustellung ausgehen muss.“

Auch wenn das vorliegende Urteil auf die besonderen Sorgfaltspflichten von Geschäftsleuten abstellt, die ihre E-Mail-Adresse zur geschäftlichen Nutzung veröffentlicht haben, hat das Urteil auch Auswirkungen auf Privatpersonen. „Wer mit seiner privaten Mailadresse  geschäftlich handelt und beispielsweise eine Reise bucht, muss auf dieser Mailadresse auch mit dem Empfang geschäftlicher E-Mails rechnen und unterliegt ebenso den entsprechenden Sorgfaltspflichten“, so Heinlein. „Wer seine E-Mails nicht vollständig liest und deshalb einen verschobenen Flug verpasst, kann den Veranstalter nicht in Regress nehmen.“ Entsprechende Gerichtsurteile hat es in der Vergangenheit schon häufiger gegeben: Heinlein hat diese Fälle als Sachverständiger vor Gericht begleitet.

 

„Heinlein ELEMENTS Anti-Spam“ nimmt Spam und Viren gar nicht erst an

Anti-Spam-Systeme, die erkannten Spam in eine Quarantäne verschieben oder dem Nutzer markiert zustellen, kosten also nicht nur unnötig Zeit und Nerven der Anwender, sondern bergen auch ein hohes finanzielles Haftungsrisiko. Quarantäne und Spam-Folder schützen einen Empfänger im Falle einer fälschlich gefilterten echten E-Mail also nicht, sondern gehen zu Lasten von Absender und Empfänger.

Spam-Ordner sind zwar weit verbreitet, aber aus technischer Sicht vollkommen unnötig. Das auf Open Source-Komponenten basierende Anti-Spam-System „Heinlein ELEMENTS Anti-Spam“ ist in der Lage, Spam und Viren nicht erst nach erfolgter Annahme, sondern schon in Echtzeit während der eigentlichen E-Mail-Übertragung zu erkennen.

So kann erkannter Spam schon während des Übertragungsprozesses abgelehnt werden. Juristisch wie technisch hat das Zielsystem die fragliche E-Mail damit nie zugestellt bekommen („Reject“). Dies darf nicht mit Anti-Spam-Systemen verwechselt werden, die E-Mails erst annehmen und später bei Spam-Befund selbst an den Absender zurücksenden („Bounce“).

 

Absender kann sich nicht darauf berufen, die E-Mail sei dem Empfänger zugegangen

Wird eine E-Mail von „Heinlein ELEMENTS Anti-Spam“ irrtümlich als Spam erkannt und abgelehnt, wird der Absender durch seinen eigenen Provider über die fehlgeschlagene Zustellung per Mail informiert – nicht anders, als wenn ein klassischer Postbrief wegen Unzustellbarkeit zurück an den Absender geschickt werden würde. Der Absender kann die fragliche E-Mail nun erneut senden oder andere Kommunikationswege suchen. Entscheidend ist, dass er sich rechtlich nicht mehr darauf berufen kann, dass die fragliche E-Mail den Empfänger erreicht hat.

 

20 Jahre Mail-Erfahrung führen zu ausgereifter Software für Unternehmen

„Heinlein ELEMENTS Anti-Spam“ kann als sofort startbereite Software vor beliebige Mail- oder Groupwareserver geschaltet werden und schützt so Unternehmen, Universitäten, Behörden oder Provider. Dank der 20jährigen Erfahrung in Sachen Mail, sind in Heinlein Anti-Spam alle bewährten, robusten und zuverlässigen Abwehrmechanismen der Open Source-Welt vereint – ideal aufeinander abgestimmt und optimal konfiguriert. Eine einfach zu bedienende Weboberfläche erspart manuelle Eingriffe auf Systemebene und gibt klare Konfigurationsempfehlungen. Ein automatischer Update-Mechanismus hält den Spamfilter jederzeit gepflegt und erweitert ihn fortlaufend um neue Erkennungstechnologien.

Als rechtssichere Anti-Spam-Lösung sorgt Heinlein ELEMENTS Anti-Spam für saubere Postfächer, entlastet Nutzer von der täglichen überflüssigen Kontrolle des Spam-Filters und vermeidet unkalkulierbare Haftungsrisiken.

 

Heinlein Anti-Spam bist Januar 2014 kostenlos testen

„Das Urteil des Bonner Landgerichts zeigt die Notwendigkeit für rechtssichere Spam-Filter in drastischer Deutlichkeit“, mahnt Heinlein. „Unternehmen müssen ihre Anti-Spam-Strategie dringend an die heutige Rechtslage anpassen.“ Als Erste-Hilfe-Maßnahme stellt sein Unternehmen Heinlein Support allen Betroffenen auf http://www.heinlein-elements.de eine kostenfreie Lizenz für Heinlein ELEMENTS Anti-Spam zur Verfügung, die bis einschließlich 10.01.2015 gültig ist.

 

Privatpersonen sollten auf ihre Provider achten – mailbox.org zeigt, wie es geht

Auch Provider, wie der auf sichere E-Mail-Postfächer spezialisierte Anbieter „https://mailbox.org“ setzen als Provider auf das sichere Anti-Spam-System: „Werden Spam-Mails wie bei Heinlein ELEMENTS Anti-Spam direkt abgelehnt, werden Nutzer von lästigen Kontrollpflichten entlastet, denen sie im Alltag meistens sowieso nicht nachkommen“, berichtet Brian Wiborg, technische Leiter des Providers mailbox.org. Auch Privatpersonen können damit Rechtssicherheit und ein zuverlässiges E-Mail-Postfach erlangen.

 

Weiterführende Informationen:

Landgericht Bonn, Urteil vom 10. Januar 2014 (Az.: 15 O 189/13)
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2014/15_O_189_13_Urteil_20140110.html

„Executive Summary“-Vortrag von Heinlein Support zu Spam-Ordnern
https://www.heinlein-support.de/sites/default/files/spam-quarantaene_und_tagging_-_der_irrtum.pdf

Juristische Aufarbeitung des Urteils in der Zeitschrift „IT-Rechtsberater“:
http://www.cr-online.de/media/ITRB_6_2014_LGBonn_Anm_Bergt.pdf